Sperrgut ist sperriger, brennbarer Kehricht, der wegen seiner Abmessungen oder seines Gewichtes nicht in zulässige Gebinde passt, wie z.B. Möbel aus Holz, Sofa (ohne Metallteile), Matratzen, Teppiche, Kinderspielzeuge aus Holz oder Plastik. Sperrgut muss mit Sperrgutmarken beklebt sein und wird 1 x wöchentlich, mit der ordentlichen Kehricht-Sammeltour mitgenommen. Die Sperrgutmarken sind bei der Gemeindeverwaltung Regensdorf, Finanzabteilung, erhältlich. Elektrogeräte, Haushaltgeräte, Blumentöpfe, Glas, Metallgegenstände u.a. gehören nicht zu Sperrgut. Diese Gegenstände müssen an den Entsorgungsstellen (Entsorgungsplatz Furttal oder Bruno Röllin AG) entsorgt werden.
Weitere Informationen zu Sperrgut finden Sie unter http://www.regensdorf.ch/sperrgut
Verkaufsstelle Sperrgutmarken:
Finanzverwaltung, Gemeindekasse, Watterstrasse 116, 8105 Regensdorf oder via Online-Bestellung.
Gebühren |
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Eine einzelne kleine Marke (1 Marke gilt für 5 kg Sperrgut) |
Fr. 2.50 |
Bogen mit 10 kleinen Marken (1 Marke gilt für 5 kg Sperrgut) |
Fr. 25.-- |
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Weitere Informationen siehe Entsorgungskalender.