Sperrgut ist brennbarer Kehricht, der wegen seiner Abmessungen oder seines Gewichtes nicht in zulässige Gebinde passt, wie z.B. Möbel aus Holz, Matratzen, Teppiche, Kinderspielzeuge aus Holz oder Plastik
Das Sperrgut wird während der ordentlichen Kehrichtsammlung mitgenommen
und ist kostenpflichtig (
Sperrgutmarken)
- 1x wöchentlich mit Kehrichtsammlung siehe Tourenplan im Entsorgungskalender
- Max. 25 kg, 1 m x 1 m x 2 m (auseinandernehmen)
Achtung! Kein Sperrgut: Elektrische / elektronische Geräte, Eternitplatten, Eternittöpfe, Blumentöpfe, Fenster, Spiegel, Sonderabfälle, Kühlgeräte, Haushaltgeräte, elektrische Werkzeuge, Elektronik, Styropor, Metallgegenstände usw.
Verkaufsstelle Sperrgutmarken: Finanzabteilung, Watterstrasse 116, 1. Stock (im neuen Gemeindehaus), 8105 Regensdorf
Telefon 044 842 63 02 /
finanzabteilung@regensdorf.ch