Was ist Sozialhilfe?
Wer sich in einer persönlichen Notsituation befindet oder sonst nicht in der Lage ist, für sich oder den Unterhalt der eigenen Familie aufzukommen, hat Anspruch auf wirtschaftliche und persönliche Hilfe. Sozialhilfe ist eine ergänzende Hilfe und setzt erst dort ein, wo eigene Mittel wie Vermögen, Löhne, Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterstützung durch Familienmitglieder fehlen oder nicht genügen.
Was ist wirtschaftliche Hilfe?
Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist, erhält wirtschaftliche Hilfe. Sichergestellt wird das soziale Existenzminimum, d.h. der Lebensunterhalt (Grundbedarf), die Wohnkosten und die medizinische Grundversorgung und die effektiven Lohngestehungskosten (Erwerbsunkosten und Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern). Schulden werden durch die Sozialhilfe nicht übernommen.
Was ist persönliche Hilfe?
Persönliche Hilfe heisst Beratung und Betreuung. Persönliche Hilfe ist freiwillig und unentgeltlich. Vermittelt werden Dienstleistungen von spezialisierten Fachinstitutionen. Sie umfasst im Wesentlichen Hilfe bei Anforderung von Sozialversicherungsleistungen, Beratungen zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsprozess, Beratungen zum persönlichen Budget, Begleitung in persönlichen schwierigen Situationen, wie auch Unterstützung bei miet- und arbeitsrechtlichen Problemen.
Gerne beraten Sie unsere Mitarbeitenden der Zentralen Dienste persönlich an unserem Diskretionsschalter während den Öffnungszeiten, prüfen einen allfälligen Anspruch, erklären Ihnen das weitere Vorgehen und geben Ihnen bei Bedarf die erforderlichen Gesuchsunterlagen ab.
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