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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob eine Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV angezeigt ist. Falls ja, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

Kontakt

Zusatzleistungen zur AHV/IV
Watterstrasse 114
8105 Regensdorf
Tel. 044 842 38 38
Fax 044 842 39 44
zusatzleistungen@regensdorf.ch

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 18.30 Uhr
Dienstag-Donnerstag: 08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag (durchgehend): 07.00 - 15.00 Uhr
Dienstags telefonisch nicht erreichbar

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