Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob eine Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV angezeigt ist. Falls ja, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.