Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf
Per 1. Januar 2013 ist das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Damit werden die Aufgaben, welche bisher von den kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden, auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirkes Dielsdorf übertragen.
Für alle vormundschaftlichen Angelegenheiten, welche die Gemeinde Regensdorf betreffen, bitten wir Sie daher, sich mit Ihren Anliegen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirk Dielsdorf zu wenden.