Aufgrund der entstehenden Stichstrassen im Gebiet Bahnhof Nord wird das Gebührenreglement zur Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung betr. Reduktion der maximalen Parkierungszeit in der Zentrumszone, ergänzt. In der Zentrumszone Watterstrasse ist das Parkieren weiterhin während zwei Stunden gestattet. In der Zentrumszone Bahnhof Nord soll die maximale Parkierungszeit auf eine Stunde beschränkt werden. Ausserdem beinhaltet diese Revision weitere, kleine textliche Anpassungen.
Mit Beschluss Nr. 99 vom 25. März 2025 hat der Gemeinderat den entsprechenden Beschluss gefasst.
Das Gebührenreglement zur Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung tritt per 1. Juni 2025 in Kraft und liegt vom 4. April 2025 bis 3. Mai 2025 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeinderatskanzlei, Watterstrasse 116, Regensdorf, zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch auf der Homepage der Gemeinde Regensdorf publiziert.
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Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Abteilung Sicherheit
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Gemeinderatsbeschluss vom 25. März 2025 (PDF, 75.05 kB) | Download | 0 | Gemeinderatsbeschluss vom 25. März 2025 |
Reglement ab Juni 2025 (PDF, 447.43 kB) | Download | 1 | Reglement ab Juni 2025 |