Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat beschlossen, die allgemeine Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025 zu verlängern. Ein separates Gesuch um Fristerstreckung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Medienmitteilung der Finanzdirektion.