Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie hier und die des Bundes unter www.admin.ch.
Vorzeitige Stimmabgabe (jeweils 1 Woche vor Abstimmungssonntag): Gemeindehaus, Watterstrasse 116, Empfang, während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Urne im Gemeindehaus, Watterstrasse 116: Samstag: 18:00 - 20:00 Uhr / Sonntag: 8.30 - 10:00 Uhr
Übrige Urnen: Sonntag: 8:30 - 10:00 Uhr
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Stimmberechtigte, welche die Wahl- und Abstimmungsunterlagen 3 Wochen vor der Wahl bzw. Abstimmung nicht erhalten haben, können diese bei der Stimmregisterführerin oder beim Stimmregisterführer beziehen. Der Stimmrechtsausweis wird entsprechend markiert.