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Abmeldung/Wegzug ins Ausland

Der Wegzug muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen gemeldet werden.

Da bei einem Wegzug ins Ausland weitere administrative Angelegenheiten anfallen, kann die Abmeldung bei Bedarf bereits mehrere Wochen im Voraus erfolgen, sofern das Abmeldedatum bereits definitiv feststeht (eine nachträgliche Anpassung oder Korrektur ist nicht möglich).

Abmeldungen ins Ausland können nicht online, sondern nur persönlich am Schalter vorgenommen werden.

Persönliche Abmeldung mit Terminvereinbarung

Unter folgendem Link können Sie einen Termin für die Abmeldung am Schalter vereinbaren:

Bei der persönlichen Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zur Identifikation
  • Angaben der neuen Wohnadresse
  • Ausgefülltes Abmeldeformular (wird Ihnen nach der Terminbuchung per E-Mail zugestellt)

Eine Abmeldebestätigung (z. B. für die Kündigung der Krankenkasse) kann auf Wunsch nach der Verarbeitung der Abmeldung ausgestellt werden. Die Gebühr für die Abmeldebestätigung beträgt CHF 30.00 (pro erwachsene Person).

Wir weisen Sie darauf hin, dass der gebuchte Termin abgebrochen werden muss, falls die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind.

Sie können Ihre Anmeldung auch ohne Terminvereinbarung vornehmen und dürfen gerne mit den erwähnten Unterlagen während den Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.

Für Eigenheimbesitzer/Innen

Bitte vereinbaren Sie mit der Finanzabteilung einen Termin für die Zählerstandablesung (Wasser).

Preis

gratis

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