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Abmeldung/Wegzug innerhalb der Schweiz

Der Wegzug muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen gemeldet werden. 

Elektronische Abmeldung über eUmzugCH

Sie können Ihre Abmeldung in Regensdorf sowie die Anmeldung in Ihrer neuen Wohngemeinde (Weg- und Zuzug in einem Prozess) online über eUmzugCH vornehmen. 

Weitere Informationen und Bedingungen für die Nutzung von eUmzugCH finden Sie auf der entsprechenden Homepage. 

Persönliche Abmeldung mit Terminvereinbarung 

Unter folgendem Link können Sie einen Termin für die Abmeldung am Schalter vereinbaren:

Bei der persönlichen Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zur Identifikation
  • Angaben der neuen Wohnadresse

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung in Regensdorf zwingend vor der Anmeldung in Ihrer neuen Wohngemeinde vorgenommen werden muss. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde, welche Unterlagen für die persönliche Anmeldung benötigt werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der gebuchte Termin abgebrochen werden muss, falls die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind.

Sie können Ihre Anmeldung auch ohne Terminvereinbarung vornehmen und dürfen gerne mit den erwähnten Unterlagen während den Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.

Für Eigenheimbesitzer/Innen

Bitte vereinbaren Sie mit der Finanzabteilung einen Termin für die Zählerstandablesung (Wasser).

Preis

gratis

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