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Einbürgerung: Ordentliches Verfahren

Voraussetzungen

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Überprüfen Sie unverbindlich mit dem Einbürgerungs-Checker des Kantons Zürich, ob Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen. 

Sprachnachweis / Grundkenntnisse

Für die ordentliche Einbürgerung sind Deutsch- sowie Grundkenntnisse über die Schweiz vorzuweisen. 

Für den Deutschnachweis brauchen Sie eines der folgenden Dokumente:

  • Schulzeugnisse, falls Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben.
  • Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw., falls Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe in deutscher Sprache haben.
  • Aktuelle Schulbestätigung, wenn Sie im Moment die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II in deutscher Sprache besuchen.
  • Sprachzertifikat (z.B. KDE, telc, ösd, Goethe oder fide)
  • Wenn Ihre Muttersprache Deutsch ist, brauchen Sie keinen Nachweis.

Für den Nachweis der Grundkenntnisse brauchen Sie eines der folgenden Dokumente:

  • Schulzeugnisse, falls Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben. Davon müssen 3 Jahre auf Sekundarstufe I gewesen sein.
  • Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw., falls Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II in der Schweiz gemacht haben.
  • Aktuelle Schulbestätigung, wenn Sie im Moment die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II in der Schweiz besuchen.
  • Zertifikat Grundkenntnistest

Wenn Sie keines der obengenannten Dokumente vorweisen können, müssen Sie eine Deutsch- sowie Grundkenntnisprüfung absolvieren. Die Prüfungen sind zwingend vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuches abzulegen. Für die Gemeinde Regensdorf werden die Einbürgerungsprüfungen bei der Stiftung WBK in Dübendorf durchgeführt. Der gesamte Prüfungsprozess (Anmeldungen, Rechnungsstellung, Terminänderungen etc.) läuft lediglich über die Stiftung WBK. Sobald Sie die Prüfungen absolviert und bestanden haben, ist der Nachweis gemeinsam mit den restlichen Unterlagen beim Gemeindeamt des Kantons Zürich online einzureichen.

Informationen zur Stiftung WBK (Prüfungstermine, Vorbereitung, Kosten etc.) finden Sie hier

Prüfungsvorbereitung

Informationen zur Prüfungsvorbereitung finden:

Die Stiftung WBK bietet für beide Prüfungen Vorbereitungskurse an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftung WBK.  

Gesuch einreichen

Sobald Sie die Prüfungen absolviert und bestanden haben, ist der Nachweis gemeinsam mit den restlichen Unterlagen beim Gemeindeamt des Kantons Zürich online einzureichen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Gesuches? Die Lernstube Dübendorf hilft Ihnen gerne! Sie können während deren Öffnungszeiten ohne Anmeldung vorbeigehen. Alle Informationen sowie die Kontaktangaben der Lernstube Dübendorf finden Sie hier

Bei weiteren Fragen zur Einbürgerung, Voraussetzungen, Verfahren etc. steht Ihnen das Zivilstandsamt sehr gerne zur Verfügung. 

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