Gemäss den Brandschutzrichtlinien werden Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerkskörper) in vier Kategorien unterteilt:
Kategorie F1
Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, die zur Verwendung in eingegrenzten Bereichen einschliesslich Wohngebäuden vorgesehen sind. Dürfen nicht an Personen unter 12 Jahren abgegeben werden.
Kategorie F2
Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, die für die Verwendung in eingegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden.
Kategorie F3
Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die für die Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind. Dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden
Kategorie F4
Feuerwerkskörper, die eine grosse Gefahr darstellen, die nur für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind (sogenannte „Feuerwerkskörper im gewerblichen Gebrauch“). Dürfen nur an Personen mit Fachkenntnissen ab 18 Jahren abgegeben werden.
Am 1. August und 31. Dezember dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 bis F3 ohne Bewilligung abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F4 dürfen an diesen Tagen nur mit Erwerbschein der GVZ erworben werden, bedürfen aber keiner Abbrandbewilligung. Weitere Informationen finden Sie hier.
An allen anderen Tagen (ausser 1. August und 31. Dezember), muss für Feuerwerk eine Abbrandbewilligung bei der Gemeinde Regensdorf, Abteilung Sicherheit, beantragt werden. Diese Abbrandbewilligung gilt auch als Erwerbsschein. Die Polizeiverordnung der Gemeinde Regensdorf ist zu beachten.
Für die Lagerung von und den Umgang mit gefährlichen Stoffen sind Schutzmassnahmen zu treffen, welche Brände und Explosionen verhindern oder deren Auswirkungen begrenzen. Die Schutzmassnahmen richten sich insbesondere nach Art und Menge der vorhandenen Stoffe. Näheres regelt die Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (LS 861.12). Das Gesuch für die Herstellung, Lagerung und den Verkauf von Feuerwerk finden Sie hier.
Sämtliche Formulare zum Thema Feuerwerk finden Sie in den unten stehenden Online-Diensten.
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Baukontrolle / Feuerpolizei | 044 842 36 36 |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bau & Werke | 044 842 36 01 | bau@regensdorf.ch |
Name | Download |
---|