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Fundbüro

Laut Zivilgesetzbuch hat der Finder einer verlorenen Sachen, die dem Eigentümer nicht direkt zurückerstattet werden können, den Fund bei der Polizei anzuzeigen. Der Finderlohn sowie eine geringe Bearbeitungsgebühr bei erfolgreicher Vermittlung richten sich nach der Gebührenverordnung der Gemeinde Regensdorf. Handelt es sich beim Fundgegenstand um Diebesgut, hat der Finder keinen Anspruch auf einen Finderlohn.

Haben Sie etwas verloren?
Suchen Sie mit easyfind bequem von Zuhause aus nach Ihrem verlorenen Gegenstand. Wurde dieser noch nicht abgegeben, können Sie eine Verlustmeldung generieren, die mit jeder neuen Fundmeldung abgeglichen wird.

Personen, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten, können verlorene Gegenstände weiterhin direkt bei der Gemeindepolizei Regensdorf (044 842 36 00) melden. 

Hier finden Sie die Fundgegenstände aus der Gemeinde Regensdorf der letzten vier Wochen.

Zugehörige Objekte