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Auslandaufenthalt: Wie muss ich vorgehen?

Abmeldung Meldeamt 

Bei einem Auslandaufenthalt von mehr als sechs Monaten ist in der Regel eine Abmeldung notwendig. Der geplante Auslandaufenthalt bedingt unter Umständen weitere Massnahmen (AHV etc.). Zusätzliche Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen des Meldeamtes.

Militärdienstpflichtige

Bitte informieren Sie sich beim Amt für Militär und Zivilschutz:
Tel. 043 259 71 00 oder unter www.amz.zh.ch

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