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Hundewesen

Wichtige Hinweise für Hundehalter/innen 

Die Hundehaltung unterliegt der kantonalen Hundegesetzgebung sowie den Vorschriften des Bundes zum Tierseuchen- und Tierschutzrecht. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Punkten im Zusammenhang mit der Hundehaltung. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Broschüre für HundehalterInnen. Auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie weitere nützliche Broschüren und Hinweise rund um die Hundehaltung. 

Vor der Anschaffung eines Hundes: 

  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.
  • Informieren Sie sich, ob und welche Kurse Sie mit Ihrem Hund besuchen müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Sicherstellen, dass es sich um keinen Hund handelt, welcher der Rassetypenliste II angehört, da die Übernahme verboten ist.

Nach der Übernahme eines Hundes:

  • Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten, müssen Sie sich zunächst als Hundehalter/in in der Amicus-Datenbank registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt über das Meldeamt. Sind oder waren Sie bereits Hundehalter/in eines korrekt registrierten Hundes, entfällt die Registrierung bei der Gemeinde, da Ihre Daten bereits in der Amicus-Datenbank hinterlegt sind. 
  • Sie erhalten per Post automatisch die LOGIN-Daten für den Zugriff auf die Amicus.
  • Nun können Sie sich mit Ihrer Personen-ID aus der Amicus-Datenbank beim Tierarzt melden. Der Tierarzt erfasst die Hundedaten und verknüpft sie mit Ihrer Person in der Amicus-Datenbank.
  • Denken Sie bitte daran, Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme beim Meldeamt Regensdorf persönlich oder online anzumelden.
  • Das Meldeamt informiert Sie innerhalb von ca. 1 Woche schriftlich, welche Hundekurse Sie nach kantonalem Hundegesetz besuchen müssen und bis wann.

Hundeanmeldung 

Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme entweder online oder persönlich am Schalter vom Meldeamt vorgenommen werden. Hier können Sie einen Termin für die persönliche Anmeldung Ihres Hundes vereinbaren. Alle weiteren Informationen zur Hundeanmeldung erhalten Sie unter diesem Link

Während der Hundehaltung - allgemeine Pflichten und jährliche Aufgaben:

  • Halten, Führen und Beaufsichtigen des Hundes gemäss den Vorschriften sicherstellen.
  • Zutrittsverbote und Leinenpflichten beachten, Hundekot beseitigen, Lärmbelästigungen vermeiden.
  • Jährliche die Hundeabgabe (Hundesteuer) und Haftpflichtversicherung bezahlen 
  • Namens- oder Adressänderungen, Wegzug oder Tod des Hundehalters direkt dem Meldeamt melden.

Wenn ein Hund abgegeben worden oder gestorben ist:

  • Die Abgabe oder den Tod innerhalb von 10 Tagen bei AMICUS und beim Meldeamt am Schalter oder online melden.

Informationen zu Hunden der Rassetypenliste II:

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Haltung und Zucht von Hunden der Rassetypenliste II verboten. Nur Halter mit einer gültigen Halterbewilligung dürfen den Hund weiterhin im Kanton Zürich halten. Drittpersonen dürfen Hunde der Rassetypenliste II bis zu 30 Tage pro Jahr betreuen. Halter mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich dürfen sich mit ihren Hunden der Rassetypenliste II im Kanton Zürich aufhalten, wobei für diese Hunde die Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum gilt.

Für Hunde der Rassetypenliste ll mit befristeten Haltebewilligungen ist vor Ablauf der Gültigkeit ein Gesuch für eine unbefristete Haltebewilligung einzureichen. Die erforderlichen Formulare finden Sie unter "Formulare & Merkblätter" auf der Homepage des Veterinäramts Zürich. 

Bei Bewilligungen mit Auflagen kann eine Änderung beantragt werden. Das entsprechende Gesuch muss vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Unterlagen eingereicht werden.

Quelle: Veterinäramt Kanton Zürich

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