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Grundstückgewinnsteuer

Verkaufen Sie Ihr Eigenheim? Die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer ist zusammen mit den Kaufverträgen und allen Belegen innert 30 Tagen dem Steueramt, in welcher das Grundstück liegt, einzureichen. Die Steuererklärung können Sie hier online ausfüllen.

Weitere wichtige Informationen zur Thematik "Grundstückgewinnsteuer" finden Sie auf der Seite des Kantonalen Steueramtes.

Für weitere Informationen steht Ihnen der Steuersekretär gerne zur Verfügung.

Mitglieder der Grundsteuerkommission

  • Susanne Mehr, Präsidentin
  • Max Walter, Vizepräsident
  • Stefan Marty, Mitglied
  • Jürg Schäuble, Steuersekretär

Zugehörige Objekte

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