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Handlungsfähigkeitszeugnis

Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst dass sie volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann entweder direkt über den Onlineschalter bestellt oder persönlich am Schalter des Meldeamts beantragt werden. 

Preis

CHF 30.00

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