Inhalt

Wasser: Hausinstallation

Ausführende Unternehung
Die Erstellung, der Unterhalt und die Erneuerung von Hausinstallationen darf im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Regensdorf nur durch ausgewiesene Fachleute vorgenommen werden.
Dieser Nachweis muss von der ausführenden Unternehmung erbracht werden durch

  • Einrichtung des eidgenössischen Meisterdiploms (Kopie) oder
  • das Vorhandensein einer vergleichbaren Ausbildung

Mit Einreichung der Schemapläne ist der ausführende Sanitärbetrieb bekannt zu geben. Das Schema muss farbig und in 4-facher Ausführung durch einen Konzessionierten Sanitär in Papierform inkl. „Formular Installations-Anmeldung“ der Gemeinde Regensdorf zugestellt werden


Sämtliche Dimensionen müssen darauf ersichtlich sein. Ebenfalls muss ersichtlich sein ab welcher bestehenden Leitung (Gem. Grundausbau) angeschlossen wurde (ev. Rücksprache mit Fachplaner/Sanitär Grundausbau)

Die Installationen sind gemäss Art. 17 Abs. 12 WVVO durch ausgewiesene und von der SVGW zertifizierte Fachpersonen auszuführen.

Zugehörige Objekte