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Beglaubigungen

Beglaubigungen werden durch den Gemeindeammann / Stadtammann vorgenommen.

Betreibungsamt / Gemeindeammann Regensdorf:
Adlikerstrasse 246, 8105 Regensdorf

Beglaubigungen sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von:

Unterschriften/Handzeichen
Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen

Kopien
Originale sind vorzulegen

Protokollauszügen
Originale sind vorzulegen

Sicherung eines Datums

Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde-/ Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.

Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier.

 

Zugehörige Objekte