Der ausländische Führerausweis muss innerhalb eines Jahres nach Einreise in die Schweiz in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.
Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Abgabe des Gesuchs für den Umtausch des ausländischen Führerausweises mit Terminvereinbarung
Unter folgendem Link können Sie einen Termin für die Abgabe Ihres Lernfahrgesuches am Schalter vereinbaren:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Wir weisen Sie darauf hin, dass der gebuchte Termin abgebrochen werden muss, falls die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind.
Das Meldeamt prüft die entsprechenden Unterlagen und leitet das Formular inkl. Ihres ausländischen Führerausweises im Original (Sie erhalten eine Kopie) direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.
Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Strassenverkehrsamt.
Sie können das Gesuch für den Umtausch des ausländischen Führerausweises auch ohne Terminvereinbarung abgeben und dürfen gerne mit den erwähnten Unterlagen während den Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Meldeamt | 044 842 36 04 | meldeamt@regensdorf.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 842 37 54 | sicherheit@regensdorf.ch |