Falls Sie einen Nebenwohnsitz in Regensdorf anmelden möchten, melden Sie sich bitte innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen persönlich auf dem Meldeamt mit folgenden Unterlagen:
SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE
HINWEIS
Als Wochenaufenthalter/in gilt, wenn sich jemand zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibs in der Gemeinde aufhält. Um sich als Wochenaufenthalter/in anmelden zu können, ist ein Hauptwohnsitz in der Schweiz Voraussetzung.
Im Alters- und Pflegeheim Furttal in Regensdorf werden keine Anmeldungen von Wochenaufenthalter/innen vorgenommen.
PREIS
Für die Anmeldung eines Wochenaufenthaltes werden folgende Gebühren erhoben:
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle / Meldeamt | 044 842 36 04 | meldeamt@regensdorf.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 842 37 54 | sicherheit@regensdorf.ch |
Name | Download |
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