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Taxi Betriebsbewilligung

Wer in der Gemeinde Regensdorf einen Taxibetrieb führt, gewerbsmässige Taxifahrten ab öffentlichem oder privatem Grund anbietet oder Strassen ohne bestimmtes Fahrziel zur Kundenwerbung befährt, braucht eine Bewilligung des Sicherheitsvorstandes.

Die Taxibetriebsbewilligung beschränkt sich normalerweise auf vier Kalenderjahre und die Kosten für diese Bewilligung belaufen sich auf Fr. 1‘200.00. Eine voraussehbare, kürzere Betriebsdauer muss im Gesuch explizit erwähnt werden (Betriebsende). Der Rechnungsbetrag wird in diesen Fällen anteilsmässig angepasst (Fr. 300.00 pro Jahr). Bei allfälligem vorzeitigem Betriebsende wird keine finanzielle Rückerstattung geleistet. Das Gesuch für eine Erneuerung um weitere Jahre besondere Ausnahmen vorbehalten – ist spätestens vier Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung einzureichen.

Taxibetriebe, welche Ihren Standort in einer anderen Furttaler-Gemeinde haben und bereits über eine offizielle Taxibewilligung dieser Gemeinde verfügen, wird die Taxibewilligung für die Gemeinde Regensdorf kostenlos ausgestellt.

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