Grundsatz
Die Hausinstallation umfasst alle notwendigen Komponenten für die Wasserinstallation ab der Hauseinführung, einschliesslich Leitungen, Rohrleitungsteilen, Armaturen und Apparaten für Kalt- und Warmwasser sowie Betriebswasser nach entsprechender Sicherheitseinrichtung. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Wasserzähler, dessen Grösse anhand der angeschlossenen Apparate und Armaturen festgelegt wird. Der Wasserzähler bleibt im Eigentum der Wasserversorgung.
Bewilligungspflicht
Laut der Verordnung über Wasserversorgungsanlagen (WVVO) benötigt jede Erstellung, Sanierung, Erneuerung, Erweiterung und Nutzungsänderung von Wasserversorgungsanlagen (Hausanschlussleitungen, Hauswasserinstallationen) eine kommunale Bewilligung. Die Arbeiten müssen von SVGW-zertifizierten Fachpersonen ausgeführt werden. Die genauen Anforderungen sind in der WVVO nachlesbar. Vor Erhalt der Installationsbewilligung dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden.
Installationsanmeldung
Mit der Einreichung der Installationsanmeldung und Schemapläne muss der ausführende Sanitärbetrieb bekannt gegeben werden. Die Sanitärschemas sind farbig und in 4-facher Ausführung durch einen konzessionierten Sanitärbetrieb in Papierform bei der Gemeinde Regensdorf einzureichen. Alle Dimensionen sowie der Anschluss an die bestehende Leitung müssen klar erkennbar sein.
Anmeldung
Reichen Sie die Installationsanmeldung und die farbigen Schemapläne in 4-facher Ausführung bei der Gemeinde ein.
Kosten
Die Verrechnung erfolgt nach dem aktuellen Gebührenreglement der Gemeinde Regensdorf.
Fragen
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an unsere Wasserversorgung Regensdorf unter 044 840 21 93 oder per E-Mail an wasserversorgung@regensdorf.ch
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Wasserversorgung | 044 840 21 93 | wasserversorgung@regensdorf.ch |
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Bau & Werke | 044 842 36 01 | bau@regensdorf.ch |