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Steuertechnische Fragen bei Trennung/Scheidung

Durch die Trennung / Scheidung werden beide Partner rückwirkend per 1. Januar der Steuerperiode getrennt besteuert. Jeder bekommt separat eine korrigierte Steuerrechnung mit einem mutmasslichen Steuerbetrag. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, uns genauere Angaben über Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen zu machen.

Falls Sie bereits Zahlungen an die gemeinsame Steuerrechnung geleistet haben, werden diese hälftig aufgeteilt, sofern uns nicht ein gegenteiliger Bescheid gegeben wird. Diese Mitteilung ist von beiden Partnern unterzeichnet dem Steueramt einzureichen.

Hier können Sie eine neue provisorische Steuerrechnung beantragen.

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