Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht und als Beginn der Steuerpflicht für den/die überlebende/n Ehepartner bzw. -partnerin. Im Kalenderjahr ist daher für den Zeitraum 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für die Periode ab Todestag bis Ende Jahr ist im Folgejahr eine Steuererklärung einzureichen.
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