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Adressauskunft

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) gibt die Einwohnerkontrolle einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:

Auskunft ohne Interessensnachweis (im Sinne von § 18 Abs. 1 MERG sowie § 16 lit. a IDG):
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Gebühr: CHF 15.00

Auskunft mit Interessensnachweis (im Sinne von § 18 MERG sowie § 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG):
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
Gebühr: CHF 30.00

Die Adressanfrage kann über den Online-Schalter beantragt werden. Die Auskunft wird innerhalb von wenigen Tagen per Post versandt. Achtung: Der Online-Dienst kann grundsätzlich nur mit elektronischen Zahlungsmitteln (Visa, Mastercard, Postcard und Twint) bezahlt werden.

Alternativ kann die Adressauskunft auch schriftlich beantragt oder direkt am Schalter vom Meldeamt bezogen werden. Telefonische Anfragen können aus den oben erwähnten Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Preis

CHF 15.00/CHF 30.00

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