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Fristerstreckung Steuererklärung

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat beschlossen, die allgemeine Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025 zu verlängern. Ein separates Gesuch um Fristerstreckung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Medienmitteilung der Finanzdirektion.


Mittels dieser Maske können Sie beim Steueramt der Gemeinde Regensdorf die Fristerstreckung für das Einreichen der Steuererklärung beantragen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich ab dem 1. April keine Fristerstreckungen mehr möglich sind. Ausgenommen davon sind diejenigen Fälle mit einer bereits gültigen Fristerstreckung.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Die Steuererklärung ist im Normalfall bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Gesuch aus.

Bitte geben Sie die AHVN13 genau so ein, wie sie auf der Steuererklärung resp.  auf dem Schreiben mit den Zugangsdaten angedruckt ist. Bei Ehepartnern sind die Daten des Ehemannes zu erfassen. Falls die momentane Frist bereits abgelaufen ist, kann die Frist nicht online beantragt werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit uns Kontakt auf.

Verfahren

Ohne Benachrichtigung durch das Steueramt wird Ihrem Gesuch entsprochen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.