Wichtige Hinweise für Hundehalter/innen
Die Hundehaltung unterliegt der kantonalen Hundegesetzgebung sowie den Vorschriften des Bundes zum Tierseuchen- und Tierschutzrecht. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Punkten im Zusammenhang mit der Hundehaltung. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Broschüre für HundehalterInnen. Auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finden Sie weitere nützliche Broschüren und Hinweise rund um die Hundehaltung.
Vor der Anschaffung eines Hundes:
Nach der Übernahme eines Hundes:
Hundeanmeldung
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme entweder online oder persönlich am Schalter vom Meldeamt vorgenommen werden. Hier können Sie einen Termin für die persönliche Anmeldung Ihres Hundes vereinbaren. Alle weiteren Informationen zur Hundeanmeldung erhalten Sie unter diesem Link.
Während der Hundehaltung - allgemeine Pflichten und jährliche Aufgaben:
Wenn ein Hund abgegeben worden oder gestorben ist:
Informationen zu Hunden der Rassetypenliste II:
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Haltung und Zucht von Hunden der Rassetypenliste II verboten. Nur Halter mit einer gültigen Halterbewilligung dürfen den Hund weiterhin im Kanton Zürich halten. Drittpersonen dürfen Hunde der Rassetypenliste II bis zu 30 Tage pro Jahr betreuen. Halter mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich dürfen sich mit ihren Hunden der Rassetypenliste II im Kanton Zürich aufhalten, wobei für diese Hunde die Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum gilt.
Für Hunde der Rassetypenliste ll mit befristeten Haltebewilligungen ist vor Ablauf der Gültigkeit ein Gesuch für eine unbefristete Haltebewilligung einzureichen. Die erforderlichen Formulare finden Sie unter "Formulare & Merkblätter" auf der Homepage des Veterinäramts Zürich.
Bei Bewilligungen mit Auflagen kann eine Änderung beantragt werden. Das entsprechende Gesuch muss vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Unterlagen eingereicht werden.
Quelle: Veterinäramt Kanton Zürich
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Meldeamt | 044 842 36 04 | meldeamt@regensdorf.ch |
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Sicherheit | 044 842 37 54 | sicherheit@regensdorf.ch |
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