Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst dass sie volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).
Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann entweder direkt über den Onlineschalter bestellt oder persönlich am Schalter des Meldeamts beantragt werden.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Meldeamt | 044 842 36 04 | meldeamt@regensdorf.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 842 37 54 | sicherheit@regensdorf.ch |