Rückschnitt von Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen
im öffentlichen Bereich in Strassen, Geh- und Radwegen
Sowohl der Fussgänger- als auch der Fahrzeugverkehr werden meist an Orten, wo das Raumprofil ohnehin schon knapp bemessen ist, zusätzlich durch überhängende Baum- und Sträucherästen aus Vorgärten behindert. Die Verkehrssicherheit, insbesondere bei Einmündungen und Kreuzungen, verschlechtert sich dadurch wesentlich.
Wir fordern die Eigentümer von Grundstücken höflich auf, an öffentlichen Strassen, Fuss-/Radwegen und Plätzen, Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, welche in den Strassenraum, sowie in den Fuss- und Radweg hineinragen, zurückzuschneiden und die Lichtraumprofile dauernd freizuhalten.
Die einschlägigen strassenpolizeilichen Vorschriften werden zweimal im Jahr (Frühling und Herbst) im amtlichen Publikationsorgan "Furttaler" publiziert.
Es geht namentlich um die Einhaltung der Vorschriften:
Merkblatt 1: "Abstände Bepflanzungen und Einfriedungen"
Merkblatt Grafik: "Rückschnitt Bäume, Sträucher und Pflanzen"
Fragen:
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter folgender Telefonnummer 044 842 38 72 oder per E-Mail: tiefbau@regensdorf.ch gerne zur Verfügung.
Links
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG zum ZGB) 230
Verkehrserschliessungsverordnung (VErV)
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