Beglaubigungen werden durch den Gemeindeammann / Stadtammann vorgenommen.
Betreibungsamt / Gemeindeammann Regensdorf:
Adlikerstrasse 246, 8105 Regensdorf
Beglaubigungen sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von:
Unterschriften/Handzeichen
Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen
Kopien
Originale sind vorzulegen
Protokollauszügen
Originale sind vorzulegen
Sicherung eines Datums
Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde-/ Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier.
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 044 842 36 02 | finanzen@regensdorf.ch |
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Finanzen | 044 842 36 02 | finanzen@regensdorf.ch |