Möchten Sie eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen?
Personen aus visumspflichtigen Ländern müssen zuerst ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes einreichen. Wenn das Visum nicht erteilt wird, kann bei der Auslandvertretung eine «Verpflichtungserklärung» angefordert werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000.00 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung» und sprechen persönlich am Schalter vom Meldeamt vor. Das Meldeamt nimmt die Solvenzprüfung vor.
Abgabe der Verpflichtungserklärung mit Terminvereinbarung
Unter folgendem Link können Sie einen Termin für die Abgabe der Verpflichtungserklärung am Schalter vereinbaren:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Wir weisen Sie darauf hin, dass der gebuchte Termin abgebrochen werden muss, falls die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind.
Sie können die Verpflichtungserklärung auch ohne Terminvereinbarung abgeben und dürfen gerne mit den erwähnten Unterlagen während den Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.
Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf die Homepage des Migrationsamt des Kantons Zürich.
Name | Telefon | Kontakt |
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Meldeamt | 044 842 36 04 | meldeamt@regensdorf.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 842 37 54 | sicherheit@regensdorf.ch |