Inhalt

Verpflichtungserklärung

Möchten Sie eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen? 

Personen aus visumspflichtigen Ländern müssen zuerst ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes einreichen. Wenn das Visum nicht erteilt wird, kann bei der Auslandvertretung eine «Verpflichtungserklärung» angefordert werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000.00 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung» und sprechen persönlich am Schalter vom Meldeamt vor. Das Meldeamt nimmt die Solvenzprüfung vor.

Abgabe der Verpflichtungserklärung mit Terminvereinbarung

Unter folgendem Link können Sie einen Termin für die Abgabe der Verpflichtungserklärung am Schalter vereinbaren:

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • vollständig ausgefüllte & unterschriebene Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
  • amtlicher Ausweis im Original (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre (nicht älter als 3 Monate) pro Garant (bei Ehepaaren je ein aktueller Auszug)
  • Aktueller Steuerausweis (beim Steueramt Regensdorf erhältlich)
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen von mind. CHF 4'500.00) oder aktuelle Bankkontoauszüge in der Höhe von Total CHF 30'000.00
  • evtl. Reiseversicherung (Mindestdeckungssumme CHF 50'000.00)
  • CHF 60.00 pro Verpflichtungserklärung

Wir weisen Sie darauf hin, dass der gebuchte Termin abgebrochen werden muss, falls die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind.

Sie können die Verpflichtungserklärung auch ohne Terminvereinbarung abgeben und dürfen gerne mit den erwähnten Unterlagen während den Öffnungszeiten bei uns am Schalter vorbeikommen.

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf die Homepage des Migrationsamt des Kantons Zürich.

Preis

CHF 60.00

Zugehörige Objekte