Inhalt

Bewilligung Grabmal

Für das Aufstellen von Grabmälern ist vor der Ausführung eine Bewilligung beim Bestattungsamt einzuholen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Grabmale Erdbestattungen: frühestens 9 Monate nach der Beerdigung
  • Grabmale Urnenbestattungen: frühestens 3 Monate nach der Beerdigung

Bitte beachten Sie ebenfalls die Bestimmungen der Friedhof- und Bestattungsverordnung.

Das Gesuch ist im Doppel direkt dem Bestattungsamt Regensdorf einzureichen.

Zugehörige Objekte