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Wasserbezug ab Hydrant

Grundsatz
Hydranten dienen primär der Feuerwehr für Brandfälle und Übungen. Sie dürfen ausschliesslich von Mitarbeitenden der Wasserversorgung Regensdorf und der Feuerwehr bedient werden. Das Bedienen durch Unbefugte ist untersagt (WVVO, Verordnung über die Wasserversorgungsanlagen, Art. 15).

Der Wasserbezug ab Hydrant ist verboten. Das Öffnen der Hydranten, das Entlüften und Entleeren sowie das Umstellen von Schiebern ist Unbefugten untersagt. Ein Wasserbezug ab Hydrant ohne Bewilligung der Wasserversorgung Regensdorf führt zu einer Strafanzeige. Zusätzlich wird eine Umtriebsgebühr erhoben.

Anmeldung Wasserbezug ab Hydrant
Ein Wasserbezug ab Hydrant ist nur in Ausnahmefällen gestattet und erfordert eine vorherige Absprache mit der Wasserversorgung Regensdorf. Der Bezug ist sowohl bewilligungs- als auch kostenpflichtig. Die Anmeldung muss mindestens einen Arbeitstag im Voraus telefonisch unter 044 840 21 93 erfolgen.

Kosten

Die Verrechnung erfolgt nach dem aktuellen Gebührenreglement der Gemeinde Regensdorf.

Bei Fragen steht Ihnen die Wasserversorgung Regensdorf gern zur Verfügung.
044 840 21 93 / E-Mail: wasserversorgung@regensdorf.ch

Adresse
Wasserversorgung Regensdorf
Allmendstrasse 12
8105 Regensdorf

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