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Benützung von öffentlichem Grund

Sachverhalt
Wer den öffentlichen Grund (inkl. Luftraum) im Gemeindegebiet Regensdorf in Anspruch nehmen will (z.B. für Parkplätze, Muldenstellung, Installationsplatz, etc.), insbesondere zu gewerblichen, baulichen, privaten, gemeinnützigen oder politischen Zwecken, benötigt dafür eine Bewilligung oder Konzession.

Gesuchsfrist
Das entsprechende Gesuch ist mindestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Inanspruchnahme einzureichen. Für verspätete Gesuche wird ein Expresszuschlag verrechnet.

Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet, unter Beilage eines Situationsplans mit Skizze, einzureichen.

Kosten
Die Bewilligung, Konzession und Benützung sind kostenpflichtig. Die Kosten werden dem Gesuchsteller durch die Gemeinde Regensdorf in Rechnung gestellt. Die Verrechnung richtet sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Regensdorf sowie nach der gültigen Sondergebrauchsverordnung (SGV, 700.3).

Gesuchsformular für:

Parkplätze

Strassen und Geh-/Fahrradwege

Baracken/Container/Baustellenwagen/Mulden

Gerüste/Kräne

Installationsplätze

Ablagerungen von Materialien

Provisorische und permanente Leitung(en) (ober- oder unterirdisch)

Erdanker (Schlitzwand, Rühlwand, Spundwand, Nagelwand)

Zentrumsplatz (Informationsstand/Veranstaltung)

Grabarbeiten und Werkleitungsverlegungen
Wer Grabarbeiten und Werkleitungsverlegungen auf öffentlichem Grund im Gemeindegebiet Regensdorf vornehmen will, benötigt dafür eine Bewilligung.

Fragen:
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter folgender Telefonnummer 044 842 38 72 oder per E-Mail: tiefbau@regensdorf.ch gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte