Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen.
Ordentliches Verfahren (OV)
Im ordentlichen Verfahren (§§ 319 - 321 PBG) treffen die Bewilligungsbehörden ihre Entscheide in der Regel innert 2 Monaten seit der Vorprüfung. Bei Neubauten und grösseren Umbauvorhaben steht eine Zeitspanne von 4 Monaten seit der Vorprüfung zur Verfügung.
Anzeigeverfahren (AV)
Das Anzeigeverfahren kann für kleinere Bauvorhaben angewendet werden, bei welchen keine Interessen Dritter berührt werden. Die Behandlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Bauvorhaben ausserhalb Bauzonen und in überkommunal geschützten Ortsbildern ist das Anzeigeverfahren nicht zulässig.
Reklameanlagen
Reklamen auf privatem Grund, welche ¼ Quadratmeter überschreiten oder beleuchtet sind, unterstehen der Bewilligungspflicht.
Meldeverfahren Solaranlagen
Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind meldepflichtig. Bewilligunspflichtig im ordentlichen Verfahren sind Solaranlagen auf oder im Bereich von Schutzobjekten.
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Baukontrolle / Feuerpolizei | 044 842 36 36 | |
Baurecht | 044 842 36 01 | bau@regensdorf.ch |