Bauen Sie ein Haus? Renovieren Sie eine Liegenschaft? Wollen Sie ein Gebäude abbrechen?
Die Abteilung Bau und Werke ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Baubewilligungen. Wann ein baurechtliches Verfahren erforderlich ist, bestimmt sich aufgrund der gültigen kantonalen und kommunalen Gesetze und Vorschriften, insbesondere des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich und der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Regensdorf. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Bau und Werke, Bereich Bau empfohlen.
Weitere Informationen sowie die Baugesuchsformulare finden Sie unter www.baugesuche.zh.ch.
Montag 08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag (durchgehend) 07.00 - 15.00 Uhr
Terminvereinbarungen unter 044 842 36 01
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