Das Meldeformular Solaranlagen ist ausschliesslich für Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen zu verwenden, welche die Vorgaben gemäss Art. 32a Abs. 1 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) erfüllen; es ist spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde (inkl. Beilagen) einzureichen. WICHTIGE INFORMATION: Speichern Sie im ersten Schritt das leere PDF-Formular auf Ihrem Desktop ab. Öffnen Sie danach die Datei auf Ihrem Desktop. Nun können Sie das Gesuch mit Ihren Personalien ausfüllen und abspeichern.
Bei Abweichungen von den Vorgaben gemäss Art. 32a Abs. 1 RPV sowie bei Lage in Kernzonen, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder überkommunalen Denkmalschutzinventars, im Gewässerraum und im Uferstreifen ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Baurecht | 044 842 36 01 | bau@regensdorf.ch |