Anschlussgleise werden sowohl von privaten Unternehmen als auch von SBB Cargo genutzt. Um Sicherheit und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, sind bei Bau- oder Sanierungsarbeiten in Gleisnähe die Betriebsvorschriften für Anschlussgleise einzuhalten.
Frühzeitige Meldung
Arbeiten im oder nahe dem Gleisbereich müssen rechtzeitig der Gemeinde Regensdorf, Bereich Tiefbau gemeldet werden. Falls erforderlich, kann ein Sicherheitskonzept verlangt werden, das vom Bauunternehmen zu erstellen und einzureichen ist.
Grabarbeiten & Werkleitungen
Für Grabarbeiten im öffentlichen Grund ist eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch muss frühzeitig bei der Gemeinde Regensdorf eingereicht werden. Das Formular (Gesuch) ist online verfügbar.
Benützung von öffentlichem Grund
Für die Nutzung des öffentlichen Grundes in Regensdorf, einschliesslich Luftraum (z. B. für Parkplätze, Mulden, Baustellenwagen), ist eine Bewilligung erforderlich. Das Formular (Gesuch) ist online verfügbar.
Planung, Beratung & Vorschriften
Vor Beginn der Arbeiten sollten sich Bauunternehmen über die geltenden Vorschriften informieren. Die Gemeinde Regensdorf empfiehlt, bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise bei der Walo Bertschinger AG, Zürich, die auf Schienenbau, Betrieb und Unterhalt spezialisiert ist. Dies gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen. Beratungen der Walo Bertschinger AG sind kostenpflichtig und direkt zu vereinbaren.
Sicherheitskonzept: Bei Arbeiten in unmittelbarer Gleisnähe kann die Gemeinde Regensdorf ein Sicherheitskonzept vom Bauunternehmen einfordern.
Mindestabstand zum Gleis:
Im Rangierbereich: mindestens 2,50 Meter, Im Gleisbereich: mindestens 1,70 Meter
Einschränkungen im Bahnbetrieb: Diese sind direkt mit SBB Cargo und anderen betroffenen Betreibern abzustimmen. Die entsprechenden Kontaktdaten werden auf Anfrage per E-Mail bereitgestellt.
Absperrungen & Sicherheitskräfte: Falls Signale, Absperrungen oder Sicherheitskräfte erforderlich sind, ist deren Bereitstellung durch den Baustellenbetrieb sicherzustellen. Die entstehenden Kosten trägt der Betreiber.
Verantwortlichkeiten
Bauunternehmen sind verpflichtet, alle relevanten Vorschriften einzuhalten, um die Sicherheit und den störungsfreien Bahnbetrieb zu gewährleisten.
Walo Bertschinger AG | 044 745 25 74 | daniel.notter@walo.ch |
SBB Cargo AG | 079 256 04 94 | savas.celik@sbbcargo.com |
Tiefbau | 044 842 38 72 | tiefbau@regensdorf.ch |
Werkhof | 044 840 20 81 | werkhof@regensdorf.ch |
Name | |||
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Betriebsvorschriften für Anschlussgleise (PDF, 9.83 MB) | Download | 0 | Betriebsvorschriften für Anschlussgleise |
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 842 38 72 | tiefbau@regensdorf.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau & Werke | 044 842 36 01 | bau@regensdorf.ch |