Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen. Die Baugesuchsformulare können über unseren Online-Schalter bezogen werden.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Bauvorhaben, die im ordentlichen Verfahren zu bewilligen sind, müssen publiziert und ausgesteckt werden.
Vorprüfungsfrist: 3 Wochen
Behandlungsfrist: 2 - 4 Monate
Links zu Rechtserlassen im Bauwesen:
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Baurecht | 044 842 36 01 | bau@regensdorf.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bau & Werke | 044 842 36 01 | bau@regensdorf.ch |
Name | Download |
---|