Dauerhafte Reklamebewilligung
Für sämtliche dauerhaften Reklameanlagen und temporären Reklamen, welche länger als drei Monate aufgestellt werden, ist eine baurechtliche und strassenpolizeiliche Bewilligung notwendig. Die Federführung liegt bei der Abteilung Bau und Werke.
Temporäre Strassenreklamen
Die Abteilung Sicherheit ist zuständig für temporäre Strassenreklamen, welche während insgesamt höchstens 3 Monaten im Jahr, an allen oder einzelnen Wochentagen bzw. -halbtagen davon, aufgestellt werden.
Plakataushang öffentlicher Grund (Kultur-Plakatständer)
Die von der APG zur Disposition gestellten fest installierten Plakatanschlagstellen stehen der politischen Gemeinde, den Schul-, Kirch- und beiden Zivilgemeinden, den ortsansässigen Vereinen, den politischen Orts-Parteien und den kulturellen Institutionen für kulturelle Veranstaltungen, öffentliche Vereins- und Informationsanlässe - nicht aber für politische Wahl- und Abstimmungspropaganda - zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier.