Die von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG), Zürich, zur Disposition gestellten fest installierten Plakatanschlagstellen gemäss sep. Standortliste stehen der politischen Gemeinde, den Schul-, Kirch- und beiden Zivilgemeinden, den ortsansässigen Vereinen, den politischen Orts-Parteien und den kulturellen Institutionen für kulturelle Veranstaltungen, öffentliche Vereins- und Informationsanlässe - nicht aber für politische Wahl- und Abstimmungspropaganda - zur Verfügung.
Die Plakate (A3 und A2) werden jeweils am Donnerstag für mindestens eine Woche aufgehängt und müssen zwei Wochen vorher bei der Abteilung Bau und Werke abgegeben werden.