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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.

Überbrückungsleistungen werden nur auf Antrag hin gewährt. Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Regensdorf richten den Antrag an die Zusatzleistungen der Gemeinde Regensdorf.

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